Informationsplattform Entwicklung Weiermatt Laupen

Zeitgemässer Wohnraum durch optimierte Nutzung bereits bebauter Fläche

Die Siedlung am Weiermattweg in Laupen wurde in den 60-er Jahren erstellt und befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die geplante Erneuerung sieht sowohl die Sanierung und teilweise Erweiterung der bestehenden Wohnungen, eine Ergänzung mit einem Neubau und die Aufwertung des Aussenraumes vor. Damit wird der im räumlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde geforderten Siedlungsentwicklung nach Innen und dem haushälterischen Umgang mit der knappen Ressource Boden Rechnung getragen. Dadurch, dass die bestehenden Gebäude nicht abgerissen werden, wird keine graue Energie vernichtet. Statt auf der grünen Wiese entsteht auf einer bereits bebauten Fläche zusätzlicher Wohnraum, die Biodiversität und die Ökologie werden verbessert und dank den attraktiven Aussenräumen entsteht ein Mehrwert für die Bewohnenden und die Nachbarschaft. Die ursprünglich geplante Sanierung, Erweiterung oder gar Ersatz des Kindergartens, der sich auf dem Areal befindet, wurde nach der öffentlichen Mitwirkung zurückgestellt.

Um die geplante Entwicklung nach innen zu realisieren, braucht es eine Anpassung von Zonenplan und Baureglement. Dies soll mittels einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) umgesetzt werden. Die ZPP erlaubt einerseits eine höhere Nutzung, andererseits bietet sie maximale Flexibilität für die Entwicklung des bestehenden Kindergartens, welche auf Gemeindeboden steht. Je nach Bedarf der Gemeinde könnte dieser in Zukunft saniert, erweitert oder neu gebaut (evtl. kombiniert mit Wohngebäude) werden. Ebenfalls wird das heute auf einer Parzelle bestehende, veraltete Bauverbot aufgehoben und eine Randparzelle (Nr. 579) von der Gemeinde an die Previs Vorsorge verkauft.

Durch die massvolle Entwicklung der Siedlung sollen zu den heute bestehenden 52 Wohnungen ca. 15 zusätzliche Wohnungen entstehen. Sowohl die neu erstellten als auch die sanierten Wohnungen werden auch zukünftig zu marktgerechten jedoch erschwinglichen Mieten angeboten. Im Gegensatz zu heute bieten die Wohnungen jedoch zeitgemässen Wohnraum und erfüllen die Anforderungen an die Nachhaltigkeit.



Visualisierung Weiermatt


  • 52 Wohnungen werden etappenweise saniert und modernisiert und teilweise erweitert
  • Ein Neubau mit ca. 15 Wohnungen wird erstellt
  • Aufwertung des Aussenraums mit grosser Spielfläche und grünem «Hof»
  • Nachhaltige Entwicklung nach SNBS (Standard für Nachhaltiges Bauen Schweiz)
  • Biodiversität wird gefördert

Die viergeschossigen Liegenschaften am Weiermattweg wurden in den 60-er Jahren erstellt und sind dem Alter entsprechend sanierungsbedürftig, Die 16 Wohnungen am Eichenweg im Jahr 2008 bereits umfassend saniert. Geplant ist eine qualitätsvolle Sanierung und Siedlungsentwicklung nach innen und eine Aufwertung der Aussenräume mit einem grünen Innenhof. Dieser dient den Bewohnerinnen und Bewohnern als gemeinsamer Aufenthalts- und Begegnungsraum. Diese Aufwertung wird möglich, weil ein grosser Teil der Parkierung neu in einer unterirdischen Einstellhalle erfolgt. Es entsteht eine Siedlung mit einem durchmischten Angebot aus bestehendem, renoviertem und neuem Wohnraum. Die Wohnungen mit einem Mix von 1 bis 5 Zimmern sollen zu moderaten Mietzinsen angeboten werden. Die Umsetzung soll in Etappen erfolgen, um den interessierten bestehenden Mieterinnen und Mietern den Verbleib in der Siedlung zu ermöglichen.

Aktuell sieht die Gemeinde Laupen keine Wohnzone vor, die viergeschossige Gebäude zulässt, bereits bestehende viergeschossige Bauten wie jene in der Siedlung Weiermatt, stehen unter Bestandesgarantie. Die notwendige Sanierung der Gebäude am Weiermattweg (mit teilweiser Wohnungserweiterung) wäre jedoch nicht möglich. Zusätzlich wird mit der ZPP der Forderung nach einer Innenentwicklung nachgekommen und die Gemeinde erhält die notwendige Flexibilität, den Kindergarten bei Bedarf zu erweitern. Die gemeindeeigene Kindergartenparzelle Nr. 508 befindet sich aktuell in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN K). Ohne Anpassung der baurechtlichen Grundordnung wäre eine allfällige Wohnnutzung auf dieser Parzelle baurechtlich nicht möglich.

Die geplante Sanierung und Erweiterung vom Weiermattweg, um zeitgemässen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wären nicht möglich. Zugelassen wäre einzig eine Sanierung. Andernfalls müssten die Gebäude auf drei Geschosse zurückgebaut oder abgerissen und neu gebaut werden.

Die grösste Änderung betrifft den Kindergarten. Der Gemeinderat hat sich auf Grund der Mitwirkung nochmals intensiv mit der Frage der Zukunft des Kindergartens auseinandergesetzt und eine detaillierte Bedarfsanalyse durchgeführt. Dies führte dazu, dass das Projekt zurückgestellt wird und der Kindergarten nicht wie ursprünglich geplant bereits mit der Sanierung der Wohnliegenschaften erweitertet oder neu gebaut werden soll. Die Parzelle mit dem Kindergarten bleibt im Besitz der Gemeinde. Die bestehende Zone für öffentliche Nutzung wird durch die ZPP abgelöst, wobei die Nutzung als Kindergarten in der ZPP verankert ist. Dadurch erhält die Gemeinde die notwendige Flexibilität, zu einem späteren Zeitpunkt bedürfnisgerechte Massnahmen zu ergreifen. Dies kann eine Sanierung des bestehenden Kindergartens, ein Neubau eines Doppelkindergartens oder ein Neubau mit zusätzlichem Wohnraum sein.

Zu Beginn wird eine Einstellhalle erstellt, der Aussenraum neu gestaltet und der Neubau auf der Parzell Nr. 106 mit rund 15 Wohnungen gebaut. Danach werden die beiden Wohngebäude am Weiermattweg saniert und durch Anbauten erweitert. Um die Hindernisfreiheit der Wohnungen zu gewährleisten, werden Aufzüge eingebaut. Sowohl die Dächer als auch die Fassaden werden ersetzt sowie alle Wasser- und Abwasserleitungen neu installiert. In den Wohnungen selbst werden alle Boden- Wand und Deckenbeläge erneuert und die Küchen und Nasszellen ersetzt. Hinzu kommen Grundrissanpassungen, Balkone und ein Ersatz der Haustechnik, sowie die Neugestaltung des gemeinsamen Aussenraumes.

Nein. Im Sinne einer nachhaltigen Bauweise werden die Gebäude am Weiermattweg nicht abgerissen. Dies spart graue Energie und verhindert Bauabfall. Ein Ersatzneubau des Gebäudes am Eichenweg ist frühstens nach 2050 denkbar.

Aufgrund der Eingriffstiefe ist eine Sanierung respektive Erweiterung der Gebäude am Weiermattweg im bewohnten Zustand nicht möglich. Zudem werden die Grundrisse so stark verändert, dass dies nicht mehr dem heutigen Mietvertrag entspricht. Durch die Etappierung erhält die Mieterschaft die Möglichkeit, innerhalb der Siedlung umzuziehen und zu verblieben.

Entgegen der ursprünglichen Absicht wird der Kindergarten bis auf weiteres in seiner heutigen Form weiter bestehen. Die Gemeinde als Eigentümerin der Parzelle Nr. 578 erhält durch die neue ZPP die nötige Flexibilität, um zu einem späteren Zeitpunkt das Projekt anzugehen. Je nach Bedarf kann der Kindergarten saniert, ein Neubau mit Doppelkindergarten oder ein Neubau mit Kindergarten und zusätzlichem Wohnraum realisiert werden.

Entsprechend dem Kindergarten wird der bestehende Aussenbereich bis auf weiteres erhalten.

Aufgrund der Sanierung und Erweiterung ist die Grundeigentümerschaft verpflichtet eine grössere begrünte Spielfläche von min. 600 m2 sowie Aufenthalts- und Kinderspielflächen zu erstellen. Die grössere begrünte Spielfläche wird anstelle des Teerplatzes im neuen Hof der Siedlung zusammen mit verschiedenen Aufenthaltsbereichen entstehen. Ein möglicher Standort für den Kinderspielplatz ist im Referenzkonzept zwischen dem bestehenden Gebäude am Eichenweg und dem Neubau angedacht.

Das Bauverbot wurde vor 60 Jahre erlassen und ist heute nicht mehr zeitgemäss. Durch das Bauverbot wird eine Innenentwicklung verhindert. Deshalb kann das ursprünglich als Sicherung des früheren Asphaltplatzes (heute Mergelplatz) erlassene Bauverbot aufgehoben werden. Anstelle des Mergelplatzes entstehen begrünte Aufenthalts- und Spielflächen. Dies dient insbesondere auch der Kühlung der Siedlung und fördert die Biodiversität. Weiter wird der Bau einer Einstellhalle ermöglicht und der Aussenraum von der oberirdischen Parkierung weitgehend entlastet.

Die bestehenden Gebäude bleiben so hoch wie sie sind. Die Neubauten auf der Parzelle Nr. 106 sind mit max. 3 Vollgeschossen deutlich niedriger.

Mit dem geplanten Neubau auf der Parzelle Nr. 106 entstehen rund 15 neue Wohnungen. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Kindergarten kombiniert mit Wohnungen neu gebaut werden, könnten nochmals rund 15 zusätzliche Wohnungen realisiert werden.

Die geringe Zunahme der Bewohnenden wird sich nicht merklich auf das bestehende Verkehrsaufkommen auswirken.

Die Einstellhalle verfügt über genügend Parkplätze für die Siedlung, jedoch werden keine Parkplätze auf Vorrat gebaut. Sollten dereinst zusätzliche Wohnungen auf dem Areal des Kindergartens gebaut werden, kann die Einstellhalle problemlos erweitert werden.

Der Baustart wird frühestens im Herbst 2025 mit der Erstellung der Einstellhalle, den Umgebungsarbeiten und dem Neubau erfolgen. Die Sanierung der bestehenden Wohnungen ist frühestens ab 2026 vorgesehen. Die effektive Bauzeit in Etappen wird gemäss aktueller Planung voraussichtlich bis zu drei Jahre dauern.

Die sanierten und den heutigen Bedürfnissen angepassten Wohnungen werden zwar teurer als heute, jedoch weiterhin zu einem erschwinglichen Preis angeboten.

Für die Energieversorgung kommen zukünftig nur erneuerbare Energieträger zum Einsatz. Photovoltaikanlagen auf den Hausdächern sorgen für die Stromerzeugung, die Wärmeerzeugung erfolgt entweder über den Anschluss an das Fernwärmenetz oder über die Nutzung von Grundwasser mittels Wärmepumpen. Die Modernisierung und Erweiterung der Siedlung schafft mitunter die Voraussetzung, dass sich der Ausbau des bestehenden Fernwärmenetzes in Richtung Süden finanziell lohnt und auch weitere Gebäude im Süden von einem Anschluss profitieren können.

In der Planung sind die neusten Bestimmungen des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Energiegesetz einzuhalten. Dieses umfasst deutlich strengere Vorschriften zugunsten erneuerbarer Energieträger, die in den Vorschriften der Planung übernommen wurden. Bei Neubauten besteht neu eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen.

Der schonungsvolle Umgang mit bestehenden Ressourcen ist ein grosses Anliegen. Um den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss für die Neu- und Anbauten zu minimieren, werden diese mehrheitlich aus Holz erstellt. Grundsätzlich werden nur nachhaltige und verträgliche Material verwendet.

Alle Wohnungen und auch die Aussenbereiche werden nach den neusten Auflagen barrierefrei («Hindernisfreies Bauen» Norm SIA 500) gestaltet sein.

Das anfallende Regenwasser kann von den Dächern in den bestehenden Wassergraben abgeleitet und die Kanalisation so entlastet werden und dient der Kühlung der Siedlung.

Der bestehende Amphibienweiher sowie der Wassergraben werden erhalten. Im Zuge der Bautätigkeiten müssen ein paar Hecken sowie die Trauerweide leider weichen. Die Hecken sind mit einem Faktor von 1:1.25 zu ersetzten. Nach der Umsetzung des Bauprojektes werden daher mehr Hecken auf dem Areal zu finden sein. Anstelle der Trauerweide werden mindestens drei neue Bäume gepflanzt.

Es ist im Sinne der Gemeinde, dass ein vielfältiges Angebot an Wohnungen besteht. Mit der Modernisierung der bestehenden Bauten bleiben bezahlbare Wohnungen erhalten und es entsteht ein attraktiver Aussenraum. Auf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 578 hält sich die Gemeinde alle Optionen offen, um flexibel auf alle Bedürfnisse der Zukunft reagieren zu können.

Weiter kann durch die Umzonung und die Aufhebung des Bauverbots das Areal besser genutzt werden. Entsprechend entsteht für die Grundeigentümerschaft ein Mehrwert. Gemäss dem Mehrwertabgabereglement der Gemeinde muss die Grundeigentümerschaft eine einmalige Abgabe von 20% des Mehrwertes bezahlen. Dieses Geld kann die Gemeinde für andere Bau- und Planungsprojekte einsetzen. Daneben wird die Grenzparzelle Nr. 579 an die Previs Vorsorge verkauft. Die Parzelle ist sehr schmal und kann für sich nicht bebaut werden. Es entfallen in Zukunft entsprechend auch die Kosten für den Unterhalt der Fläche.

Durch die Umzonung sowie die Aufhebung des Bauverbots mit gleichzeitiger Gewährung eines Grenzbaurechts, kann das Areal besser genutzt werden. Entsprechend entsteht für die Grundeigentümerschaft ein Mehrwert. Gemäss dem Mehrwertabgabereglement der Gemeinde muss die Grundeigentümerschaft eine einmalige Abgabe von 20% des Mehrwertes bezahlen. Dieses Geld kann die Gemeinde für andere Bau- und Planungsprojekte einsetzen. Durch den Verkauf der Grenzparzelle Nr. 579 - welche heute im Besitz der Gemeinde ist - an die Previs Vorsorge, wird die Gemeinde entschädigt. Die Parzelle ist sehr schmal und hat für die Gemeinde keinen Nutzen. Im Gegenteil: sie verursacht jährliche Unterhaltskosten. Zukünftig wird die Parzelle als Ersatzstandort für die wegfallenden Hecken genutzt. Der bestehende Weiher wird erhalten. Insgesamt darf die Gemeinde mit Einnahmen von ca. CHF 800'000.- rechnen.

Grüngürtel Weiermatt

Wassergraben mit naturnaher Gestaltung (entlang östlicher Arealgrenze)

Name Herunterladen
Mitwirkungsbericht Weiermatt Herunterladen
Fachbericht Naturwerte Weiermatt Herunterladen
Referenzkonzept Weiermatt Herunterladen
Vorprüfungsbericht Weiermatt Laupen Herunterladen
Zonenplan- und Baureglementsänderung Weiermatt Herunterladen
Überbauungsplan Weiermatt Herunterladen
Überbauungsvorschriften Weiermatt Herunterladen
Erläuterungsbericht Weiermatt Herunterladen